6 Teil 6: V-Modell-Referenz Aktivitäten
6.3 Aktivitäten
6.3.1 Angebots- und Vertragswesen
6.3.1.5 Abnahmeerklärung erhalten (AN)
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Sinn und Zweck
Hat der Auftraggeber in der »Abnahmeerklärung (von AG) sein Einverständnis mit der vom Auftragnehmer erbrachten (Teil-)»Lieferung erklärt, so erhält auch der Auftragnehmer, ein vom Auftraggeber unterzeichnetes Duplikat der »Abnahmeerklärung (von AG).
Lehnt der Auftraggeber die Abnahme aufgrund von Mängeln ab, so weist der Auftragnehmer entweder die vertragsgemäße Erstellung der Liefergegenstände nach oder er muss die festgestellten Mängel innerhalb einer gesetzten Frist beseitigen.
Die Ablehnung der Abnahme kann für beide Seiten erhebliche Folgen, wie vereinbarte Vertragsstrafen, nach sich ziehen.