6 Teil 6: V-Modell-Referenz Aktivitäten

6.3 Aktivitäten

6.3.5 Prüfung

6.3.5.14 Nachweisakte führen

Produkt:

Nachweisakte

Sinn und Zweck

In der »Nachweisakte sind alle erforderlichen Nachweisdaten der zum Gesamtsystem gehörenden »Produkte zusammenzufassen. Die Akte ist anzulegen und alle erforderlichen Nachweise sind zu benennen. Schließlich sind alle geforderten Nachweise im Verlauf des Projektes zu beschaffen.

6.3.5.14.1 Nachweisakte anlegen

Produkt:

Nachweisakte

Die »Nachweisakte wird im Rahmen dieser Aktivität angelegt. Aus den Anwenderanforderungen sind dabei die geforderten Nachweise in einer Übersicht festzuhalten und darzustellen. Alle in dieser Übersicht aufgeführten Nachweise sind im Verlauf des Projektes zu erbringen.

6.3.5.14.2 Nachweise beschaffen

Produkt:

Nachweisakte

Alle in der Übersicht geforderten Nachweise sind im Verlauf des Projekts zu erbringen und in Form von Verweisen auf die Prüfprotokolle zu dokumentieren. Handelt es sich um extern zu erbringende Nachweise, zum Beispiel durch Genehmigungsbehörden wie TÜV oder DEKRA, sind die Zeiten der Prüfung, die fallweise länger ausfallen können, in der Planung zu berücksichtigen.