6 Teil 6: V-Modell-Referenz Aktivitäten

6.3 Aktivitäten

6.3.5 Prüfung

6.3.5.12 Prüfspezifikation Lieferung erstellen

Produkt:

Prüfspezifikation Lieferung

Sinn und Zweck

Anhand der Vorgaben im »QS-Handbuch müssen die notwendigen Schritte für die Eingangskontrolle spezifiziert werden. Wird die Abnahme beim Hersteller durchgeführt, so ist keine Eingangskontrolle notwendig. Es ist aber erforderlich, dass die Sollkonfiguration des Prüfgegenstandes festgestellt wird.

Aus den im »Vertrag enthalten Anforderungen müssen die Prüffälle abgeleitet werden. Jede Anforderung muss dabei von mindestens einem Prüffall abgedeckt sein. Enthält die Lieferung Dokumente, so sind entsprechend Prüfkriterien zu erstellen.

6.3.5.12.1 Prüfstrategie konzipieren

Für jedes Systemelement ist die Prüfstrategie aus dem Implementierungs-, Prüf- und Integrationskonzept System beziehungsweise Implementierungs-, Prüf- und Integrationskonzept »Unterstützungssystem abzuleiten und zu verfeinern. Anschließend ist sie in der »Prüfspezifikation Systemelement zu dokumentieren.

Für jedes im Prüfplan aufgeführte Prüfobjekt sind die Anforderungen an die Prüfung zu erstellen. Falls relevant, ist der Bezug zwischen den Prüfanforderungen und den Anforderungsdokumenten darzustellen.

Die Testfallstruktur, das heißt der grundsätzliche Aufbau eines jeden Testfalles, ist festzulegen.

Weiterhin ist, abhängig von der festgelegten Prüfstrategie, die Prüfmethode hinsichtlich Testtypen und Verifikationsmethoden je Prüfobjekt anzugeben.

Falls Sicherheit zu berücksichtigen ist, so ergibt sich die Prüfmethode aufgrund der Sicherheitsstufen-Maßnahmen-Matrix, die im »Projekthandbuch steht, und der für die jeweilige Funktionseinheit festgelegten Kritikalitäten.

6.3.5.12.2 Prüffälle ableiten

Siehe Prüffälle ableiten in Aktivität Prüfspezifikation Benutzbarkeit erstellen.

6.3.5.12.3 Prüffälle den Anforderungen zuordnen

Siehe Prüffälle den Anforderungen zuordnen in Aktivität Prüfspezifikation Benutzbarkeit erstellen.

6.3.5.12.4 Schutzvorkehrungen ermitteln und festlegen

Thema:

Prüfspezifikation Lieferung: Schutzvorkehrungen

Für jede Prüfung eines Systemelementes ist festzulegen, ob durch die Prüfung eine Gefährdung entstehen kann. Abhängig von der Gefährdung, wie beispielsweise Gefahr für Personen, Gegenstände oder Vermögen und den zu erwartenden Risiken, sind die Schutzvorkehrungen zu ermitteln, zu definieren und zu dokumentieren. Bei der Festlegung der Schutzvorkehrungen ist beispielsweise auch zu betrachten, welche sicherheitskritischen Funktionen wegen möglicher Gefährdungen nicht zu testen, sondern zu simulieren sind.

6.3.5.12.5 Prüfumgebung festlegen

Siehe Prüfumgebung festlegen in Aktivität Prüfspezifikation Benutzbarkeit erstellen.