6 Teil 6: V-Modell-Referenz Aktivitäten
6.3 Aktivitäten
6.3.4 Konfigurations- und Änderungsmanagement
6.3.4.2 Problemmeldung/Änderungsantrag bewerten
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Sinn und Zweck
Die Bearbeitung und Bewertung von Problemmeldungen/Änderungsanträgen sollte zeitnah erfolgen. Für die Bewertung sind vom zuständigen Änderungsverantwortlichen die »Rollen zu festzulegen, die den von der Änderung betroffenen »Produkten oder Themen, zugeordnet sind. Diese verfügen über das notwendige fachliche sowie system- und projektrelevante Wissen.
Um die Problemmeldung/den Änderungsantrag zu bewerten, muss zunächst eine Auswirkungsanalyse erstellt werden. Sie untersucht, welche möglichen Konsequenzen sich aus der Umsetzung der Änderungsanforderung für das Entwicklungsprojekt oder das System in der Nutzung ergeben können. Dabei sind nicht nur technische Aspekte, sondern auch finanzielle oder organisatorische Auswirkungen zu betrachten. Darüber hinaus sind mögliche Risiken, die mit der Durchführung einer Änderung für das Projekt verbunden sind, in die Analyse mit einzubeziehen.
In einem nächsten Schritt sind Lösungsvorschläge zu erarbeiten, wie die Änderungsanforderung umgesetzt werden kann. Die Lösungsvorschläge sind so detailliert darzustellen, dass sie durch die zuständige Änderungssteuerungsgruppe nachvollzogen werden können.
Abschließend ist zu entscheiden, welcher Lösungsvorschlag am besten geeignet wäre. Diese Empfehlung ist entsprechend zu begründen. Dabei ist eine Aussage zur Priorität der Durchführung zu machen, und es sind Abschätzungen zu Aufwand und Auswirkungen auf das Projekt/System anzugeben.
6.3.4.2.1 Problem analysieren
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Das in der Problemmeldung beziehungsweise im Änderungsantrag geschilderte Problem ist zu analysieren. Dabei ist zu prüfen, ob eine Lösung für das Problem erforderlich ist, oder ob es vernachlässigt werden kann. Stellt sich heraus, dass das Problem gelöst werden muss, ist die Ursache des Problems herauszufinden. Handelt es sich um einen Systemfehler, ist zu ermitteln, ob der Fehler in den Anforderungen, dem Entwurf oder in der Realisierung, das heißt im Code beziehungsweise der HW liegt. Die Analyse der Ursache wird erleichtert, wenn bei der Systementwicklung vorhandene Beziehungen in einem Beziehungs- oder Auswirkungsmodell - werkzeugunterstützt - dokumentiert werden.
Handelt es sich im Änderungsantrag um eine Änderung an den Anforderungen, wie eine neue oder verbesserte Funktionalität, ist zu untersuchen, wie diese sich in die bestehende Anforderungsspezifikation konfliktfrei einfügen lässt. Bezieht sich der Änderungswunsch - im Fall eines bestehenden Produkts - auf die Verbesserung des Systems, so ist zu untersuchen, ob die beschriebenen Verbesserungen, wie im Änderungsantrag charakterisiert, umgesetzt werden können.
Stammt der Änderungsantrag vom Auftraggeber und bezieht er sich auf die Änderung einer bereits vereinbarten oder die Integration einer neuen Anforderung, so ist eine entsprechende Vertragsergänzung auszuarbeiten, abzustimmen und zu unterzeichnen. Ohne Vertragsergänzung ist eine Lösung des Problems nicht durchführbar.
6.3.4.2.2 Lösungsvorschläge erarbeiten
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Auf der Grundlage der Beschreibung des Problems in der Problemmeldung beziehungsweise im Änderungsantrag und der Analyse der Ursachen ist zu ermitteln, wie ein Änderungswunsch umgesetzt werden kann. Dabei ist ebenfalls darzustellen, ob das Problem vollständig oder nur teilweise gelöst werden kann. Jeder Lösungsvorschlag sollte mindestens folgende Informationen beinhalten über:
- die Teile des Systems, die von der Änderung betroffen sind (wie etwa Geschäftsprozesse, Systemelemente oder Anforderungen),
- die Phase des Entwicklungsprozesses, in der die Änderung anfällt (also Entwurf, Codierung oder Integration),
- die Beschreibung der Lösung des Problems,
- die Beschreibung des erforderlichen Aufwandes sowie
- die Auswirkungen der erforderlichen Änderungen auf das Projekt (zum Beispiel auf Zeit, Kosten, Personal oder Ressourcen).
Bei den vorgeschlagenen Lösungen sollte auch berücksichtigt werden, ob das geforderte Sicherheitsniveau damit weiter aufrechterhalten werden kann.
6.3.4.2.3 Empfehlung aussprechen
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Damit bei der Bewertung einer Problemmeldung beziehungsweise eines Änderungsantrages eine Empfehlung ausgesprochen werden kann, sind die alternativen Lösungsvorschläge anhand ihrer Auswirkungen zu bewerten. Auf der Basis der Bewertungen ist eine Entscheidung zu treffen und auch zu begründen. Für die Bewertung sind insbesondere technische Kriterien heranzuziehen.