6 Teil 6: V-Modell-Referenz Aktivitäten

6.3 Aktivitäten

6.3.2 Planung und Steuerung

6.3.2.3 QS-Handbuch erstellen

Produkt:

QS-Handbuch

Sinn und Zweck

Ausgehend von den vorhandenen qualitätsrelevanten Vorgaben sind die zu verfolgenden Qualitätsziele, die QS-Maßnahmen und die Prüfgegenstände festzulegen. Als Prüfgegenstände bezeichnet man die Dokumente, Prozesse und Systemelemente, die einer formalen Prüfung unterzogen werden sollen. Zusätzlich ist zu definieren, wie die Ein- und Ausgangskontrolle von »Produkten zu erfolgen hat.

Vorgaben für diese Festlegungen können für das »QS-Handbuch des Auftragnehmers, dem Vertrag oder den Anwenderanforderungen entnommen werden. Damit möglichst alle Festlegungen im Projekthandbuch vollständig und präzise aufgeführt und formuliert werden können, ist eine Abstimmung zwischen dem QS-Verantwortlichen und der Projektleitung erforderlich. Weiterhin ist die Realisierbarkeit der QS-Maßnahmen unter den gegebenen Projektbedingungen mit der Projektleitung abzustimmen.

6.3.2.3.1 Qualitätsziele und -anforderungen festlegen

Produkt:

QS-Handbuch

Für alle in verschiedenen Dokumenten (wie beispielsweise dem Lastenheft) definierten Qualitätsanforderungen des Auftraggebers sind verbindliche und umsetzbare Qualitätsziele für das Projekt zu ermitteln und zu formulieren. Daran anschließend sind Maßnahmen zu definieren, die ein messbares Erreichen der Qualitätsziele ermöglichen. Die qualitätsverbessernden Maßnahmen können sowohl konstruktiv als auch analytisch sein. Die konstruktiven Maßnahmen umfassen alle Tätigkeiten, die den Erstellungsprozess verbessern. Die analytischen Maßnahmen legen die angemessenen Prüfmaßnahmen zur Erreichung der Qualitätsziele fest.

6.3.2.3.2 Prüfumfang festlegen

Themen:

QS-Handbuch: Zu prüfende Produkte, QS-Handbuch: Zu prüfende Prozesse

Im Rahmen der Festlegung des Prüfumfangs sind sowohl die zu prüfenden »Produkte als auch die zu prüfenden Prozesse zu bestimmen.

Bei den zu prüfenden Produkten handelt es sich um eine Auswahl aller im Projekt zu erstellenden Produkte, die einer formalen Prüfung zu unterziehen sind. Dabei kann es sich beispielsweise um »Segmente, »SW-Einheiten oder »SW-Architekturen handeln. Auch wenn Produkte nicht für die formale Prüfung vorgesehen sind, ist eine Prüfung durch den Ersteller selbst vorzunehmen.

Im Vergleich dazu sind bei der Prozessprüfung diejenigen Produkte eines Projektes zu prüfen, die eine Konformität mit den im Thema »Zu prüfende Prozesse beschriebenen Prozessen, Methoden oder Standards garantieren. Eine Beschreibung der für die Überprüfung der V-Modell Konfomität notwendigen Kriterien erfolgt in »V-Modell®XT Konformität. Um die Konformität mit AQAP, CMMI®, ISO 15288, »ISO 9001:2000 sowie dem V-Modell 97 sicherzustellen, sind die zu prüfenden Produkte bereits in den »Konventionsabbildungen beschrieben.

6.3.2.3.3 Organisation und Vorgaben festlegen

Produkt:

QS-Handbuch

Die Vorgaben zur Organisation und das Vorgehen bei der Qualitätssicherung sind im Rahmen dieser »Arbeitsschritt im »QS-Handbuch festzulegen. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise zu definieren, welche Befugnisse der Qualitätssicherung zur Verfolgung und Durchsetzung der Qualitätssicherungsziele zugewiesen werden. Für die Projektsteuerung sind Maßnahmen festzulegen, wie »Qualitätsprobleme im Projektverlauf korrigiert oder gelöst werden können. Die Maßnahmen und deren Zustand im Projektverlauf sind in den »QS-Berichten zu dokumentieren.

Sind dem Auftraggeber »Produkte auszuliefern, dann sind Kriterien für die Ausgangskontrolle festzulegen. Dabei kann es sich beispielsweise um folgende Aspekte handeln:

Sofern Fertigprodukte zum Einsatz kommen ist sicherzustellen, dass die Qualität dieser Produkte den Einsatz-Anforderungen genügt und eine Integration in das zu erstellende System möglich ist. Hierzu sind geeignete Maßnahmen für die Prüfung zu definieren.

Für den Fall, dass ein »Unterauftragnehmer beauftragt werden soll, ist festzulegen, welche Qualitätsvorgaben für diesen gelten. Der Unterauftragnehmer hat diese Vorgaben bei der Erstellung seiner Produkte einzuhalten und zu dokumentieren.