6 Teil 6: V-Modell-Referenz Aktivitäten
6.3 Aktivitäten
6.3.7 Anforderungen und Analysen
6.3.7.4 Anforderungsbewertung erstellen
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Sinn und Zweck
Ziel der Aktivität »Anforderungsbewertung erstellen ist es, dass der Auftraggeber die bis dahin vorliegenden Anwenderanforderungen so überprüft und bewertet, dass das mögliche Realisierungsrisiko für ihn soweit wie möglich transparent und beherrschbar wird. Dies kann nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn alle Beteiligten (Stakeholder) in diesen Prozess eingebunden sind.
Es werden die bisher vorliegenden funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen auf ihre technische Machbarkeit, Finanzierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Wichtigkeit vom Auftraggeber überprüft. Dies ist Aufgabe des Auftraggebers.
Die Vorgehensweise ist dadurch charakterisiert, dass zunächst die Bewertungskriterien für die Anforderungsbewertung aufgestellt, priorisiert und bewertet werden. Schließlich sind die bewerteten Anforderungen in das Projekt zu integrieren (siehe Abbildung 18).
Ablaufdarstellung
Abbildung 18: Aktivitätsdiagramm "Anforderungsbewertung erstellen"
6.3.7.4.1 Bewertungskriterien aufstellen
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Thema: |
Anforderungsbewertung: Bewertungskriterien |
Bei der Aktivität »Anforderungsbewertung erstellen ist es wichtig, dass zu Beginn alle Beteiligten wissen, nach welchen Bewertungskriterien die Anforderungen auf den "Prüfstand" kommen.
Es sind Bewertungskriterien festzulegen und eventuell in eine Rangfolge zu bringen, um die Verhandlung der funktionalen (Anwendungsfälle) und nicht-funktionalen Anforderungen transparent und rational durchführen zu können.
Soweit möglich, kann der »Anforderungsanalytiker (AG) bereits einen Vorschlag für die Zuordnung der jeweiligen relevanten Bewertungskriterien zu den funktionalen Anforderungen/Anwendungsfällen und den entsprechenden nicht-funktionalen Anforderungen erstellen.
Ein (standardisierter) Bewertungskatalog sollte in jedem Fall folgende Bewertungskriterien beachten:
- Aufgaben- beziehungsweise Auftragserfüllung
- Erfüllung Gesetzlicher Auflagen
- Erfüllung von Vorgaben zur Standardisierung und Harmonisierung
- Nutzen (mögliche Nutzenarten können zum Beispiel im öffentlichen Bereich in der IT-WiBe gewonnen werden)
- Wirtschaftlichkeit, Kosten (Unterteilung nach Kostenarten)
- Realisierungsrisiken
- Technische Realisierbarkeit im vorgegebenen Zeitrahmen
- Verfügbarkeit von und Bedarf an Haushaltsmitteln
- Randbedingungen und Vorgaben, zum Beispiel politische Vorgaben, Standards, Infrastrukturvorgaben, etc.
- Einsparmöglichkeiten durch Einsatz von Fertigprodukten
- Termine, Zeitpläne
- Qualitätsaspekte, Leistungsaspekte
- Sicherheitsaspekte.
Um relevante Aussagen erzielen zu können, kann insbesondere bei der »Evaluierung von Fertigprodukten der Einsatz von gewichtenden Bewertungsverfahren wie z.B. WSM (weighted scoring model) oder AHP (analytic hierarchy process) sinnvoll sein. Hierbei sollte aber stets darauf geachtet werden, dass der formale Rahmen weder zu unverhältnismäßigen Aufwänden führt noch durch seine Methodik bestimmte Ergebnisse antizipiert bzw. präferiert.
Die Bewertungskriterien sind in geeigneter Form so zu archivieren, dass sie wieder verwendet werden können.
6.3.7.4.2 Anforderungen bewerten
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Auf der Basis der zuvor definierten »Bewertungskriterien werden die Anforderungen bewertet. Der »Anforderungsanalytiker (AG) des Auftraggebers führt zusammen mit den Erstellern der Anwenderanforderungen und - unter Zuhilfenahme von Fachleuten - für Systemarchitektur und Systementwurf folgende Arbeitsschritte durch:
Analyse der operationellen Notwendigkeit
Die Beteiligten überprüfen, ob einzelne Anforderungen operationell notwendig sind. Dabei sind sowohl die nicht-funktionalen als auch die funktionalen Anforderungen zu überprüfen. Das Ergebnis der Überprüfung sind Kandidaten von Anforderungen, die nicht operationell eingestuft sind.
Die Relevanz der Anforderungen ist jeweils von den Beteiligten zu erörtern. Dabei sind Risiken und Sicherheitsaspekte der einzelnen Anforderungen abzuwägen, grob zu schätzen und hinsichtlich ihrer Wichtigkeit eventuell neu einzuordnen. Eventuell ist auch zu überprüfen, inwieweit einzelne Anforderungen durch Zusammenlegung mit anderen entfallen können.
Sollte es bei der Bewertung der einzelnen Anforderungen keine Einigung über die Notwendigkeit einzelner Anforderungen geben, hat der »Anforderungsanalytiker (AG) einen Vorschlag für die Entscheidungsträger auszuarbeiten.
Analyse der technischen Machbarkeit
Ist die Notwendigkeit der »Anforderungen festgelegt, sind die Anforderungen auf ihre technische Realisierbarkeit hin zu untersuchen. Dabei sollte auf grobe technische Lösungsmöglichkeiten für die Realisierung der funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen zurückgegriffen werden. Das Ergebnis wird in der »Skizze des Lebenszyklus und der Gesamtsystemarchitektur dokumentiert. Sollte diese Aufgabe nicht vom Auftraggeber wahrgenommen werden können, hat der »Anforderungsanalytiker (AG) dafür zu sorgen, dass eine »Skizze des Lebenszyklus und der Gesamtsystemarchitektur durch Fachleute erstellt wird. Diese Skizze ("grobe Systemarchitektur") mit einer bereits vorgenommenen Zuordnung der Anforderungen zu den jeweiligen Architekturelementen ist eine wertvolle Grundlage, um die technischen Lösungsmöglichkeiten darstellen zu können.
Die Forderung nach der Wirtschaftlichkeit und dem abschätzbaren Ressourcenverbrauch der zu erstellenden Lösung erfordert hier eine Grobanalyse hinsichtlich der Einsetzbarkeit von Fertigprodukten. Die Praxis zeigt, dass immer häufiger Auftraggeber technisches Lösungs-Know-how und -kompetenz besitzen und weiter aufbauen. In vielen Fällen gehört dies bereits zu den geforderten Fähigkeiten eines Auftraggebers (insbesondere bei IT-Organisationseinheiten, die IT-Projekte für Fachbereiche durchführen).
Eine vorgenommene »Marktsichtung für Fertigprodukte liefert die notwendige Datenbasis. Durch Einsatz der definierten (gewichtenden) Bewertungsverfahren kann das weitere Vorgehen im Projekt bestimmt werden. Dies entspricht einer qualifizierten »Make-or-Buy-Entscheidung auf Auftragnehmerseite.
Alle Ergebnisse der technischen Realisierbarkeitsuntersuchungen sind in einen eindeutigen Bezug zu den funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen zu bringen.
Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der Anforderungen überprüfen
Im Rahmen der Aktivität »Anforderungsbewertung erstellen sind Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen anzustellen. Sie sollen die Fragen beantworten, ob die Anforderungen kosteneffizient realisiert werden können und ob die Erfüllung einzelner Anforderungen rentabel im Sinne eines Nutzenüberhangs gegenüber den Kosten ist. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollte folgende Gesichtspunkte beachten:
- Es müssen die Anforderungen und die daraus resultierenden Kosten so transparent dargestellt werden, dass die getroffenen Entscheidungen von den verantwortlichen Entscheidungsträgern des Projektes nachvollzogen werden können.
- Sollten die Kostenschätzungen nicht quantifizierbar sein, dann ist zumindest eine Rangfolge der möglichen Kosten für die einzelnen Anforderungen aufzustellen.
- Die Anwender sollten nochmals die Gelegenheit wahrnehmen, den "Wert" einzelner funktionaler und nicht-funktionaler Anforderungen des geplanten IT-Systems kritisch zu betrachten.
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Sollte der Nutzen sich nicht in Geldeinheiten ausdrücken lassen (zum Beispiel Ablösung des alten Verfahrens mit Kosteneinsparungen), sind qualitative Nutzenaspekte heranzuziehen (dazu kann im öffentlichen Bereich die IT-WiBe verwendet werden). Folgende Aspekte sollten bei nicht quantifizierbaren Nutzen beachtet werden:
- mögliche Leistungssteigerung bei der Aufgabenabwicklung und Beschleunigung von Arbeitsabläufen und -prozessen
- Ermöglichen einer Informationsbereitstellung für Entscheidungsträger und Controlling durch Unterstützung des Entscheidungs- beziehungsweise Führungsprozesses
- das Aufzeigen der Ablösedringlichkeit und mangelnden Flexibilität des Altsystems zum Beispiel durch hohe Fehlerquote, Ausfälle, Systemabstürze, Wartungsprobleme, Personalengpässe, zu enge Ausbau-/Erweiterungsgrenzen, Schnittstellenprobleme, mangelnde Benutzerfreundlichkeit, etc.
- die vorgeschriebene Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, zum Beispiel durch Erfüllung des Datenschutzes/ der Datensicherheit, Ordnungsmäßigkeit der Arbeitsabläufe gemäß interner Standards.
Zur Abschätzung der Kosten, zur Einplanung von Haushaltsmitteln oder zur Budgetfestlegung sind - wenn auch zu diesem Zeitpunkt sehr grobe - Vorstellungen zu einer Lösungsarchitektur sowie technische Lösungen des Marktes an Fertigprodukten heranzuziehen.
Bewertungsergebnisse erstellen
Aufgrund der Bewertung sind folgende Alternativen für die weitere Behandlung der Anwenderanforderungen auszuweisen:
- Bestätigung, dass eine Anforderung wirtschaftlich realisierbar ist.
- Änderungen von Anforderungen:
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- Diejenigen Anforderungen, die zum operationellen Einsatz des Systems unbedingt notwendig sind, müssen in jedem Fall durch geeignete technische Lösungen realisiert werden - eventuell unter Vernachlässigung der Wirtschaftlichkeit.
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Diejenigen Anforderungen, die nicht oder nur teilweise wirtschaftlich von den technischen Lösungsmöglichkeiten - insbesondere durch Fertigprodukte - abgedeckt werden können, sind aufzuzeigen. Ihre Relevanz für das System ist darzustellen und es ist ein Vorschlag zu machen, wie die Erfüllung dieser Anforderungen gehandhabt werden soll. Dabei sind folgende Möglichkeiten denkbar:
- Nicht abzudeckende Anforderungen sollten als "nicht realisierbar" gekennzeichnet werden, da sie in einem überschaubaren Planungszeitraum nicht realisiert werden können. Das heißt jedoch nicht, dass sie gänzlich gelöscht werden.
- Nicht abgedeckte Anforderungen können derart modifiziert werden, dass sie von der Funktionalität eines oder mehrerer Fertigprodukte erfüllt werden können.
- Für nicht abgedeckte Anforderungen werden "Konfektionierungsarbeiten" des Fertigproduktes vorgeschlagen, die im Rahmen des Budgets noch finanzierbar sind. Im Anforderungscontrolling werden Risiken und die Sicherheit untersucht und erörtert.
Die »Arbeitsschritt »Anforderungen bewerten hat als Ergebnis die abgestimmten funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen, die wirtschaftlich, notwendig, finanzierbar und technisch realisierbar sind
6.3.7.4.3 Bewertungsergebnisse integrieren
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Seitens des Auftraggebers ist das Ergebnis der Bewertung der Anwenderanforderungen im Produkt »Anforderungsbewertung zu dokumentieren und allen am Bewertungsprozess beteiligten »Rollen zugänglich zu machen.
Anschließend sind die »Bewertungsergebnisse in das Produkt »Anforderungen (Lastenheft) durch Ändern und Ergänzung der betroffenen Anforderungen zu integrieren.
Der »Anforderungsanalytiker (AG) hat dafür sorgen, dass die im Bewertungsprozess erzielten Ergebnisse auch für an der Aktivität »Anforderungsbewertung erstellen Unbeteiligte nachvollziehbar ist.
Die sich ergebenden Folgerungen für das Projekt können unterschiedlich bewertet werden. Eine Möglichkeit ist, dass die erarbeiteten Ergebnisse zu Grobsystemarchitektur und Fertigprodukten nicht in die »Ausschreibung eingehen, da der Auftraggeber sich innovative und kostengünstige Lösungsvorschläge von der Industrie erwartet.
Die andere Möglichkeit ist die Verwendung der Ergebnisse im Rahmen der Definition des Lieferumfangs für die spätere Ausgestaltung des »Ausschreibungskonzeptes.