3 Teil 3: V-Modell-Referenz Tailoring

3.7 Entscheidungspunkte

3.7.15 Abnahme erfolgt

Produkte:

Abnahmeerklärung (von AG), Lieferung (von AN), Projektfortschrittsentscheidung, Abnahmeerklärung, Prüfprotokoll Lieferung, Projektplan, Projektstatusbericht, QS-Bericht

Sinn und Zweck

In dem »Entscheidungspunkt »Abnahme erfolgt wird durch den »Lenkungsausschuss des Auftraggebers bzw. durch den Anwender anhand des »Produktes »Prüfprotokoll Lieferung untersucht, ob das gelieferte (Teil-)System seinen Anforderungen entspricht. Bei einem positiven Ergebnis kann die »Abnahmeerklärung unterzeichnet werden. Der Lenkungsausschuss des Auftragnehmers bzw. der Systemersteller prüft in diesem Entscheidungspunkt anhand der »Abnahmeerklärung (von AG), ob das Projekt in den nächsten Entwicklungszyklus übergehen kann, abgeschlossen werden kann oder ob weitere Nachbesserungen nötig sind.

Im Falle einer positiven Bewertung von beiden Seiten ist das (Teil-)System fertig gestellt und, sofern es sich nicht ohnehin um die selbe organisatorische Einheit handelt, im Rahmen der »Lieferung (von AN) nun im Auftraggeberbesitz. Der Auftraggeber bzw. der Anwender hat das gelieferte Produkt geprüft, die Ergebnisse in Form des Produktes »Prüfprotokoll Lieferung festgehalten und eine »Abnahmeerklärung verfasst.

Ein detaillierter »Projektplan enthält die Planung für die nächste »Projektfortschrittsstufe. Der »Projektstatusbericht dokumentiert den Projektfortschritt und der »QS-Bericht beschreibt die Qualitätseigenschaften des Projekts.

Es wird eine »Projektfortschrittsentscheidung getroffen, um zum nächsten Entscheidungspunkt überzugehen.

Für den Fall, dass die Abnahme aufgrund mangelnder Qualität der Lieferung nicht ausgesprochen werden kann, ergeben sich folgende Möglichkeiten: