5 Teil 5: V-Modell-Referenz Produkte
5.3 Produkte
5.3.6 Ausschreibungs- und Vertragswesen
5.3.6.5 Angebotsbewertung
Vorgehensbaustein: Vertragsschluss (AG)
Verantwortlich: Ausschreibungsverantwortlicher (bei Verwendung des Vorgehensbausteins Vertragsschluss (AG))
Aktivität: Angebote bewerten und auswählen
Mitwirkend: Einkäufer, Projektleiter, Anforderungsanalytiker (AG), Projektkaufmann, Projektmanager
Sinn und Zweck
Die »Angebotsbewertung dient der Auswahl eines Auftragnehmers. Sie enthält eine Aufstellung aller eingegangenen »Angebote. Das Ergebnis der Angebotsbewertung ist die Auswahl des Anbieters, der den Zuschlag bekommen soll. Dieses Ergebnis beruht auf der Bewertung der Angebote, in der für alle Angebote die Beurteilung anhand des »Kriterienkatalog für die Angebotsbewertung dokumentiert ist.
Da es sehr viele verschiedene Vergabeverfahren gibt, wird hier bewusst darauf verzichtet, spezifische Aspekte einzelner Verfahren zu berücksichtigen.
Wird erzeugt von
Projekthandbuch, Make-or-Buy-Entscheidung (siehe Produktabhängigkeit 4.29)
Hängt inhaltlich ab von
Angebot (von AN) (siehe Produktabhängigkeit 5.52)
5.3.6.5.1 Eingegangene Angebote
Die eingegangenen »Angebote werden mit zugehörigem Bieter in einer Tabelle aufgezählt. Zusätzlich zu den Bietern kann die Tabelle noch für jede Stufe der Bewertung eine Spalte enthalten, in der dann die Ergebnisse der Bewertung festgehalten werden.
5.3.6.5.2 Bewertung der Angebote
Die Bewertung der »Angebote erfolgt stufenweise. Für jedes Angebot muss klar erkennbar sein, welches Bewertungsergebnis es in jeder dieser Stufen erhalten hat. Ebenso, falls das Angebot ausscheidet, in welcher Stufe es ausgeschieden ist.
Der »Kriterienkatalog für die Angebotsbewertung mit zugehöriger Bewertungsmatrix kann als Prüfspezifikation für ein Angebot und das Thema Bewertung der Angebote als das zugehörige Prüfprotokoll verstanden werden.
5.3.6.5.3 Entscheidung für ein Angebot
Dieses Thema dient der Dokumentation der Zuschlagsentscheidung. Die Gründe für die Zuschlagsentscheidung sowie die Gründe für die Nichtberücksichtigung der restlichen Bieter müssen ausführlich dargelegt und dokumentiert werden.